Anlage: Bedeutung und Ablehnung der Hessischen Verfassung (Kurzfassung)

Kurzfassung verfasst von C.R. Brossmann – Dezember 2025

1. Kernthese

Die Hessische Verfassung (HessLV, 1946) ist formal noch wirksam, demokratisch legitimiert und in vielen Passagen bürgernah. Gleichzeitig wird sie seit Jahrzehnten strukturell gemieden: politische Akteure vermeiden systematisch eine Auseinandersetzung - nicht aus Ignoranz allein, sondern weil die Verfassung tatsächliche Bürgermacht und organisatorische Folgen fordert, die die gegenwärtigen Strukturen überlasten.

2. Worum es konkret geht

3. Empirische Beobachtung: Resonanzmangel

Bei der jüngsten Initiative (Petition „Runder Tisch“) wurden 24 relevante Mandatsträgerinnen und -träger kontaktiert; 3 Antworten gingen ein. Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses hat das Verfahren formal an die Fraktionen weitergeleitet und als abgeschlossen erklärt, bevor eine wirkliche Aussprache möglich war. Dies ist kein Einzelfall, sondern dokumentierbares Muster.

Systemische Diagnose:

Nicht primär individuelles Versagen, sondern institutionelle Überlastung: Die politischen Einrichtungen verfügen nicht in der notwendigen Breite über Kapazität, Aufmerksamkeit und organisatorische Mechanismen, um die formalen Verfassungsansprüche sachgerecht zu behandeln.

4. Diskursethische Bedeutung

Aus diskursethischer Sicht (Diskursethik: verbindliche öffentliche Begründung als Legitimationsprinzip) hat eine formale Verfassung nur dann normative Kraft, wenn sie in öffentlichen Diskursen lebendig wird. Systematische Nicht-Beachtung untergräbt die Verfassungsbindung und führt zu Erosion von Vertrauen und Legitimität.

5. Politische Folgen (Kurz)

6. Praktischer Lösungsvorschlag: Entlastung durch den Small-Observer

Die Idee des Small-Observer (auch: Smart-Observer) ist in der beigelegten diskursethischen Analyse bereits als technikgestützte Entlastungsinstanz beschrieben. Hier die kurzgefasste, handlungsorientierte Umsetzung:

6.1. Ziel

Administrative und kommunikative Überlastung reduzieren, ohne die demokratischen Rechte zu schwächen. Den Kern bildet ein digital unterstütztes Vorsortier- und Moderations-System, das Bürgeranliegen vorfiltert, zusammenfasst, priorisiert und formal prüffähig an Verwaltungen und Gremien übergibt.

6.2. Aufbau (kompakt)

6.3. Sofortmaßnahmen (3-Monats-Plan)

  1. Pilot: Ein Small-Observer-Pilot in einem Landratsamt oder Ministeriumsbereich (z. B. Petitionsausschuss), um Input- und Verarbeitungsvolumen zu messen.
  2. Evaluation: Nach 8–12 Wochen Auswertung: Zeitersparnis, Anzahl erfolgter Prüfungen, Rücklaufquote.
  3. Scaling: Standardisierte API-Schnittstellen für andere Behörden; Open-Source-Komponenten zur Nachnutzbarkeit.
Wirkungserwartung:

Reduktion administrativer Routineaufgaben, schnellere Priorisierung relevanter Verfassungsfragen, verbesserte Wahrnehmung von Responsivität, und damit Erhöhung von Legitimität und Vertrauen.

7. Abschließende Empfehlung

Die Hessische Verfassung ist eine rechtlich wirksame Grundlage, deren politische und diskursive Umsetzung derzeit versagt. Die Folge ist keine rein juristische, sondern eine systemische Krise von Legitimation und Kommunikation. Ein pragmatisches Vorgehen besteht darin, die Diskussion zu institutionalisieren (Runder Tisch) und zugleich technische Entlastungsmechanismen (Small-Observer) zu pilotieren.

Vorschlag: Senden Sie diese Kurzfassung als offizielle Beilage zur Informationsmail. Fügen Sie zusätzlich die Beschwerde (Anlage 2) nur an ausgewählte Empfänger – z. B. Ombudsstellen, Rechtsgutachter, oder Mitglieder der zuständigen Ausschüsse – falls eine juristische Rekursposition beabsichtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten R. Brossmann
MKB-Odw – Schreiben am Omegapunkt