Anlage zum Förderantrag
Die diskursethische Grundlage zur Einführung
des Smart Observer in Bauvorhaben

1. Die Hessische Verfassung als gesellschaftlicher Kompromiss

Die Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 ist die älteste noch gültige deutsche Landesverfassung. Sie wurde mit 76,8 % Zustimmung durch Volksentscheid angenommen und zeichnet sich durch besondere sozialstaatliche Bestimmungen aus.

Ihre Besonderheit liegt darin, dass alle politischen Strömungen Teile der Verfassung ablehnen, aber keine Seite eine bessere Alternative bieten kann:

Gerade weil jede Seite etwas Inakzeptables findet, bildet die Verfassung die politische Mitte – den Kompromiss, der trotz aller Ablehnung funktioniert und Bestand hat.

2. Dokumentierte Erfahrung: Systematische Nicht-Resonanz

Empirischer Befund aus 8 Petitionsverfahren (2020-2025)

Der Antragsteller hat seit 2020 acht Petitionen an den Hessischen Landtag und alle Landtagsfraktionen zum Schutz der Hessischen Verfassung gerichtet.

Ergebnis: In keinem einzigen Fall erfolgte eine inhaltliche Auseinandersetzung. Die Reaktionen reichten von vollständigem Schweigen über Formalablehnungen bis zur administrativen Verfahrenseinstellung ohne Begründung.

Die Antwortquote bei 24 kontaktierten Personen/Institutionen für einen "Runden Tisch Hessen" (November 2025) betrug 12,5 % (3 Antworten). Der Petitionsausschuss erklärte das Verfahren für "abgeschlossen", bevor ein Runder Tisch überhaupt stattfinden konnte – zum achten Mal seit 2001 dieses Muster der Nicht-Resonanz.

Diese Erfahrung belegt empirisch: Keiner will die Verfassung aktiv stützen, aber keiner findet etwas Besseres. Sie bleibt formal gültig, wird aber praktisch gemieden.

3. Diskursethische Interpretation: Das Antragsrecht als Anspruch auf Antwort

Artikel 16 der Hessischen Verfassung:
"Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten."

Aus diskursethischer Perspektive lässt sich argumentieren: Wenn jemand das verfassungsmäßige Recht hat, Anträge zu stellen, dann muss korrespondierend ein Anspruch auf Antwort bestehen – andernfalls läuft das Recht ins Leere.

Überträgt man dieses Prinzip von Behörden auf interpersonale Beziehungen, entsteht eine diskursethische Grundregel: Wer angesprochen wird, schuldet eine Antwort. Dies entspricht dem Grundgedanken deliberativer Demokratie, wie sie die Hessische Verfassung mit ihren direktdemokratischen Elementen vorsieht.

Das Problem der Überlastung

Die dokumentierte Nicht-Resonanz ist vermutlich nicht böswillig, sondern Ausdruck struktureller Überlastung: Abgeordnete, Behörden und auch Privatpersonen können nicht allen Anfragen gerecht werden. Der "Turmbau zu Babel" – die Vervielfältigung von Kommunikationsanforderungen ohne adäquate Antwortkapazität – führt zum Zusammenbruch des Diskurses.

Dieses Phänomen zeigt sich besonders deutlich auf Baustellen:

Das Resultat: Fragen bleiben unbeantwortet, Sicherheitsrisiken werden übersehen, Unfälle geschehen.

4. KI als Lösung: Der persönliche diskursethische Begleiter

Eine persönliche KI, die einen Menschen kontinuierlich begleitet, könnte die Diskursverpflichtung bei Überlastung stellvertretend erfüllen:

Smart Observer als diskursethische Umsetzung auf Baustellen

Das im Förderantrag beschriebene Smart Observer System kombiniert:

Ein Bauarbeiter fragt: "Ist es sicher, hier zu schweißen?" Die KI antwortet sofort: "Nein – laut SiGe-Plan Abschnitt 4.2 sind Schweißarbeiten in diesem Bereich nur nach Freigabe durch den Brandschutzbeauftragten erlaubt. Die letzte Freigabe erfolgte am 28.11. und ist abgelaufen."

Der Arbeiter wird nicht allein gelassen. Die diskursethische Verpflichtung – Frage erhält Antwort – wird durch die KI erfüllt.

5. Von der Baustelle zur Gesellschaft: Ein Pilotprojekt

Wenn das diskursethische Prinzip aus Art. 16 HessLV auf Baustellen mit KI-Unterstützung funktioniert, könnte dies als Modell für andere gesellschaftliche Bereiche dienen:

Der Smart Observer ist damit mehr als ein Unfallverhütungssystem. Er ist ein Pilotprojekt für eine diskursfähige Gesellschaft nach dem Maßstab der Hessischen Verfassung von 1946 – einer Verfassung, die trotz aller Ablehnung als Kompromiss Bestand hat und deren diskursethische Potenziale erst durch KI-Unterstützung vollständig realisiert werden können.

6. Schlussfolgerung

Die Einführung des Smart Observer Systems auf hessischen Baustellen würde demonstrieren, dass die diskursethischen Grundgedanken der Hessischen Verfassung – insbesondere das Antragsrecht als Anspruch auf Antwort – mit moderner KI-Technologie praktisch umsetzbar sind.

Hessen könnte damit nicht nur im Bereich der Baustellensicherheit, sondern auch im Bereich der demokratischen Innovation eine Vorreiterrolle übernehmen: Als erstes Bundesland, das zeigt, wie KI-Systeme diskursethische Prinzipien unterstützen statt untergraben können.

Lindenfels, 3. Dezember 2025
Carsten R. Brossmann
SiGe-Koordinator & Verfassungspetent
Anlage zum Förderantrag HSM/BAuA (390.000 EUR)
Entwicklung: ICB+ Smart Observer System